Wichtige Hinweise zu Ihren Reklamationsansprüchen
Um Ihnen auch nach ihrem Kauferlebnis eine zufriedenstellende Reklamationsabwicklung gewährleisten zu können, müssen einige Mußbestimmungen bei der Anlieferung definiert werden, damit Versicherungsregelungen unserer Logistikpartner befolgt werden.
Direkt bei der Anlieferung muss die Ware und Verpackung auf Schäden und Unversehrtheit überprüft werden.
Wenn die Verpackung beschädigt ist: Vermerken Sie den Transportschaden während der Anlieferung auf den Anlieferpapieren und lassen Sie dies vom Fahrer unterschreiben inkl. Datum und Uhrzeit. Notieren Sie wenn möglich das Kennzeichen des LKW’s. Ohne diese Dokumente sind Schadensansprüche aus Transportschäden leider nicht möglich. Falls eine erheblich große Beschädigung an der Verpackung zu erkennen ist, so verweigern Sie die Annahme. Melden Sie den Schaden unverzüglich bei uns.
Beachten Sie hierbei bitte immer, ob es sich zunächst um einen äußeren Transportschaden (Verpackung beschädigt) oder inneren Transportschaden (Verpackung einwandfrei mit Bilddokumentation, Inhalt beschädigt) handelt. Halten Sie deswegen eine ausführliche Bilddokumentation bereit, bevor Sie die Ware auspacken.
Innere Transportschäden sind uns unverzüglich 7 Tage nach Zustellung zu melden.
Es ist sehr wichtig, dass bei jedem Transportschaden Bilder der Verpackung vorgewiesen werden, unabhängig davon, ob diese beschädigt ist oder nicht. Die Bilddokumentation ist wichtig, um eine zufriedenstellende Reklamationsabwicklung zu gewährleisten.